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   BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22   

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BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22 (https://dejure.org/2022,32890)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2022 - 2 StR 101/22 (https://dejure.org/2022,32890)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22 (https://dejure.org/2022,32890)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang: Vorliegen; Erfolgsaussicht: Maßstab)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 30a BtMG
    Mittäter (Konkurrenzen: gesonderte Prüfung, tateinheitlich, tatmehrheitlich, Umfang des erbrachten Tatbeitrags, individueller Tatbeitrag, natürliche Handlungseinheit, organisatorische Einbindung des Täters in die tatausführende Bande, gleichzeitige Förderung mehrerer ...

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 40
  • StV 2023, 449
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22
    Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung und erbringt der Tatgenosse als Täter oder als Gehilfe im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten Einzeltaten als einheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 ? 4 StR 582/19, juris Rn. 3; Urteil vom 17. Juni 2004 ? 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 27.05.2021 - 5 StR 337/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Cannabispflanzen (Auf

    Auszug aus BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22
    b) Die - rechtsfehlerfrei getroffenen ? Feststellungen tragen zwar den jeweiligen Schuldspruch (vgl. zur Tatvollendung des Handeltreibens bei der Aufzucht von Stecklingen Senat, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2021 ? 5 StR 337/20, juris Rn. 9) als Täter bzw. Gehilfe (vgl. zur Fortwirkung einer Anschubfinanzierung BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 ? 4 StR 599/17, juris Rn. 5), nicht jedoch die tatmehrheitliche Verurteilung des Angeklagten.
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02

    Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung

    Auszug aus BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22
    Die neu festzusetzende Einzelstrafe wird jedoch sowohl durch die Summe der bisherigen beiden Einzelstrafen wie auch die Höhe der Gesamtstrafe limitiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 ? 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; vom 19. November 2002 ? 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vom 7. Oktober 2020 ? 4 StR 364/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.10.2020 - 4 StR 364/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Unzulässigkeit des Vorwurfs der Fortführung der

    Auszug aus BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22
    Die neu festzusetzende Einzelstrafe wird jedoch sowohl durch die Summe der bisherigen beiden Einzelstrafen wie auch die Höhe der Gesamtstrafe limitiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 ? 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; vom 19. November 2002 ? 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vom 7. Oktober 2020 ? 4 StR 364/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 18.12.2019 - 4 StR 582/19

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

    Auszug aus BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22
    Fehlt es an einer solchen individuellen Tatförderung und erbringt der Tatgenosse als Täter oder als Gehilfe im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktserie Tatbeiträge, durch die alle oder mehrere Einzeltaten seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, sind ihm die gleichzeitig geförderten Einzeltaten als einheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 ? 4 StR 582/19, juris Rn. 3; Urteil vom 17. Juni 2004 ? 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 228/11

    Verabredung eines Verbrechens des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22
    b) Die - rechtsfehlerfrei getroffenen ? Feststellungen tragen zwar den jeweiligen Schuldspruch (vgl. zur Tatvollendung des Handeltreibens bei der Aufzucht von Stecklingen Senat, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2021 ? 5 StR 337/20, juris Rn. 9) als Täter bzw. Gehilfe (vgl. zur Fortwirkung einer Anschubfinanzierung BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 ? 4 StR 599/17, juris Rn. 5), nicht jedoch die tatmehrheitliche Verurteilung des Angeklagten.
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22
    Die neu festzusetzende Einzelstrafe wird jedoch sowohl durch die Summe der bisherigen beiden Einzelstrafen wie auch die Höhe der Gesamtstrafe limitiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 ? 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7; vom 19. November 2002 ? 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vom 7. Oktober 2020 ? 4 StR 364/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 599/17

    Mittäterschaft (Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei einer Deliktserie

    Auszug aus BGH, 11.10.2022 - 2 StR 101/22
    b) Die - rechtsfehlerfrei getroffenen ? Feststellungen tragen zwar den jeweiligen Schuldspruch (vgl. zur Tatvollendung des Handeltreibens bei der Aufzucht von Stecklingen Senat, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43; BGH, Beschluss vom 27. Mai 2021 ? 5 StR 337/20, juris Rn. 9) als Täter bzw. Gehilfe (vgl. zur Fortwirkung einer Anschubfinanzierung BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 ? 4 StR 599/17, juris Rn. 5), nicht jedoch die tatmehrheitliche Verurteilung des Angeklagten.
  • BGH, 17.05.2023 - 6 StR 275/22

    Urteil zum Tod einer in der Weser versenkten 19-jährigen Frau weitgehend

    Fehlt es hingegen an einer individuellen Tatförderung und erbringt der Gehilfe Beiträge, die im Vorfeld oder während des Laufs einer Deliktserie alle oder mehrere Einzeltaten des Haupttäters gleichzeitig fördern, sind ihm diese als tateinheitlich begangen zuzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 ? 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 ? 4 StR 582/19, Rn. 3; vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22 Rn. 10).
  • BGH, 20.07.2023 - 2 StR 75/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erfordernis eines

    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40).

    Ein solcher Zusammenhang fehlt, wenn die Taten allein zur Finanzierung des allgemeinen Lebensbedarfs oder zur Gewinnerzielung bestimmt waren (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40; Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 398/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: symptomatischer

    Bei Taten, die nicht auf die Erlangung von Rauschmitteln selbst oder von Geld zu deren Beschaffung abzielen, bedarf die Annahme eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Hang und Anlasstat besonderer hierfür sprechender Umstände (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 ? 2 StR 331/19, NStZ-RR 2020, 208, 209 mwN; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40).

    Schließlich spricht besonders der hohe Organisationsgrad des über einen längeren Zeitraum betriebenen und auf eine erhebliche Größenordnung gerichteten - auch internationalen - Betäubungsmittelhandels gegen die ursächliche Verknüpfung zwischen Hang und Taten (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, aaO; Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, aaO, jeweils mwN; LK-StGB/Cirener, 13. Aufl., § 64 Rn. 45; MüKo-StGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 64 Rn. 41 mwN).

  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Bei einem Rauschgifthändler, dem es allein darum geht, erworbene Betäubungsmittel mit Gewinn zu verkaufen, fehlt der symptomatische Zusammenhang regelmäßig auch dann, wenn er gelegentlich selbst Suchtmittel konsumiert (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 47; so bereits BGH, Urteile vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 8 Rn. 8 mwN und vom 17. November 2010 - 2 StR 356/10 Rn. 8; Beschlüsse vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 Rn. 12; vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22 Rn. 7; vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15 Rn. 4 und vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 Rn. 16 ff. [jew. zu § 64 StGB aF]).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) steht dem nicht entgegen; die Summe aus den neu zu bestimmenden Einzelstrafen und der verbleibenden Einzelstrafe (Fall II.45 der Urteilsgründe) sowie die neue Gesamtstrafe (vgl. zu dieser weiter einschränkend sogleich) dürfen aber nicht höher sein als bisher (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22; BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20; vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12).
  • BGH, 24.08.2023 - 2 StR 252/23

    Sicherstellung von Betäubungsmitteln als ein bestimmender Strafzumessungsgrund;

    Die Aussicht auf einen Behandlungserfolg muss vom Tatgericht aufgrund einer Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände positiv festgestellt werden, die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung kann die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht stützen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40 mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (abzuurteilende Tat zwischen zwei

    Dies verkennt, dass für die Bejahung einer hinreichenden Erfolgsaussicht im Sinne von § 64 Satz 2 StGB eine Prognose erforderlich ist, aus der sich ergibt, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten aufgehoben oder zumindest deutlich herabgesetzt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, NStZ-RR 2023, 40; Beschluss vom 6. August 2002 - 4 StR 230/02, NStZ 2003, 86; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 64 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 20.06.2023 - 2 StR 111/23

    Rechtsfehlerhaftigkeit der konkurrenzrechtlichen Bewertung sämtlicher vom

    Die Höhe einer oder mehrerer gegebenenfalls neu festzusetzender Einzelstrafen ist jedoch sowohl durch die Summe der bisherigen - jeweils betroffenen - Einzelstrafen wie auch durch die Höhe der Gesamtstrafe limitiert (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22, juris Rn. 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 7, vom 19. November 2002 - 1 StR 313/02, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12; vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 105/23

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Zusätzliche individuelle Tatbeiträge, die es rechtfertigen würden, dem Angeklagten die Taten als tatmehrheitlich begangen zuzurechnen, lassen sich - anders als in den übrigen ihm zur Last gelegten Fällen - den Urteilsgründen nicht entnehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2022 - 2 StR 101/22 mwN).
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